RTU: Informelle Ärzte-Gruppen fordern Nachbesserung

 

 

Wir wünschen, dass die in der RTU festgeschriebenen Besonderheiten in den Verschreibungen, 120 mg/Tag für eine Zweitmeinung eines erfahrenen Kollegen, und 180 mg/Tag für eine obligatorische kollegiale Beratung, die aktuelle Praxis des verschreibenden Arztes berücksichtigt. Dies kann nur eine Empfehlung sein, nicht aber eine Verpflichtung. Wir regen an, dass sie die Verschreibungskompetenz behalten, um die Kontinuität der angefangenen Behandlung sicherzustellen.

 

 

RTU: ein pragmatischer und angemessener Rahmen

 

In Hinblick auf Sicherheit und Zugänglichkeit der Behandlung schlagen wir vor:

  • •jeder Allgemeinpraktiker oder Psychiater, der Erfahrung mit Baclofen vorweisen kann oder sich an einem nationalen oder regionalen Netzwerk (MG Addictions, RESAB, Addictolib) beteiligt, gilt als erfahren und kann Baclofen über 120 mg/Tag hinaus verschreiben. In den anderen Fällen kann ein erfahrener Kollege telefonisch eine Zweitmeinung abgeben. Ein regionales ärztliches Referenz-System mit dem Zweck der Beratung und Unterstützung an die verschreibenden Ärzte könnte zudem initiiert werden.
  • •die kollegiale Beratung für Dosierungen über 180 mg/Tag wird empfohlen statt verordnet. Sie verfolgt eine verstärkte wechselseitige Zusammenarbeit und Austausch zwischen Allgemeinmedizinern, CSAPA und Spital-Suchtzentren, sofern diese Strukturen Baclofen erprobt haben und klinische Erfahrung erworben haben.

 

 

Prioritär: Ausbildung

 

In der Praxis gibt es zwischen psychiatrischen, Verhaltens- und sozialem Komplexitätsgrad des Patienten und der Dosierung von Baclofen keinen direkten Bezug. Die Erfahrung zeigt zudem, dass Nebenwirkungen meist zu Beginn der Behandlung und nicht erst bei erhöhten Dosierungen auftreten. Die Umsetzung dieser RTU durch die Allgemeinmediziner, als wichtige betreuungsnahe Akteure in der Grundversorgung für Patienten mit Alkoholproblemen bedingt ein effizientes Weiterbildungssystem, im Rahmen der Ärzteweiterbildung und der bestehenden Suchtforschungsnetzwerke.

 

Zusammenfassend verlangen wir:

1.Jeder verschreibende Arzt, unabhängig von seinem Fachgebiet, soll, wie es der ärztliche Standeskodex vorschreibt, selbst beurteilen können, ob er kompetent ist, seine Patienten allein oder in Kooperation mit dem Arzt seiner Wahl zu behandeln;

  1. 2. Die fachärztliche Beratung eines Kollegen oder Suchtspezialisten soll fakultativ sein statt „erforderlich“, unabhängig von der ins Auge gefassten Dosis;
  2. 3. Baclofen soll als Erstbehandlung verschrieben werden, wenn der Patient dies wünscht (ist es ethisch, von ihm zu verlangen, erst an anderen Methoden zu scheitern, ehe er mit Baclofen erfolgreich sein kann?);
  3. 4. Patienten mit psychiatrischen Krankheitsbildern sollen wie andere behandelt werden können, unter der Voraussetzung, dass sie stabilisiert und begleitet werden;
  4. 5. Baclofen soll von der Krankenkasse rückvergütet werden.

 

MG Addictions, die Fédération Addiction und RESAB stehen bereit, ihre Verantwortung in der Weiterbildung zu übernehmen und den verschreibenden Ärzten den nötigen Support zu bieten.

 

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