Temporäre Zulassung (RTU): Frankreichs Psychiater fordern Nachbesserung

welche die Betroffenen behandeln. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die Alkohologie kein von der Ärztekammer anerkanntes Fachgebiet ist.

 
Wir erlauben uns, die Aufmerksamkeit auf die komplexen Modalitäten dieser RTU hinzulenken, insbesondere auf die geforderte fachärztliche Beratung. Für Dosierungen über 180 mg scheint es uns restriktiv, die obligatorische kollegiale Beratung auf die Suchtfachzentren und Alkohol-spezialisierte Spitaldienste zu beschränken, da Baclofen eine psychotrope Substanz ist, über deren Verschreibung die Psychiater in eigener Kompetenz entscheiden dürfen. Hingegen kann der verschreibende Arzt, wenn er es im Falle einer Dosierung über 180 mg oder bereits zuvor wünscht, um eine Beratung durch erfahrenere Kollegen ersuchen, wobei es in seinem Ermessen bleibt, ob die Beratung notwendig ist und an wen er sich diesbezüglich wendet. Eine kollegiale Beratung bereits bei Überschreiten von 120 mg zu fordern, betrachten wir als unnötig.
 
Wir weisen auch hin auf die Kontraindikation „Psychiatrische Komorbidität (Psychose, insbesondere Schizophrenie, Bipolarität und schwere Depression)“. Wenn Zurückhaltung auch für Nicht-Spezialisten gegenüber diesen Kontraindikationen zu rechtfertigen ist: im Falle einer Verschreibung durch einen Psychiater, der in der Lage ist, Nutzen und Risiko zu beurteilen, ist sie nicht angebracht. Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen Patienten, für welche die ANSM Baclofen als kontraindiziert bestimmt, auf Baclofen ansprechen und dass die Behandlung trotz der psychischen Nebenwirkungen, die sie bewirken kann, sehr hilfreich sein kann, unter der Bedingung, dass mit Vorsicht zu Werke gegangen wird und eine umfassende Begleitung durch einen Psychiatrischen Spezialisten gesichert ist. Nach jetziger Lage der Dinge bedeutete dies in schweren Fällen den Verlust einer Chance, die einer Diskriminierung von psychisch Erkrankten gleichkäme.
 
Wir verlangen, dass die RTU in diesen beiden Punkten modifiziert wird. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Umsetzungsbedingungen nicht alle Patienten berücksichtigt, die von der Behandlung profitieren könnten, oder schlicht, dass die RTU nicht angewendet wird.
 
 
Collège national pour la qualité des soins en psychiatrie (CNQSP)
Collège national des universitaires de psychiatrie (CNUP)
Fédération française de psychiatrie (FFP)
Intersyndicale de défense de la psychiatrie publique (IDEPP)
Syndicat national des psychiatres privés (SNPP)
Syndicat des psychiatres d’exercice public (SPEP)
Syndicat des psychiatres français (SPF)
Syndicat des psychiatres des hôpitaux (SPH)
Syndicat des psychiatres salariés de la Confédération française de l’encadrement – Confédération
générale des cadres (SP CFE-CGC)
Syndicat universitaire de psychiatrie (SUP)
Union syndicale de la psychiatrie (USP)
 
 

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